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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

"Haus Aissa"

Eigentümer: Riad Aissa, Klostergasse 2, 79400 Kandern.

1. Ankunft / Abreise

Anreise ab 16:00 Uhr, Abreise bis spätestens 11:00 Uhr. Die Schlüsselübergabe kann über einen Schlüsselsafe erfolgen.

Andere An- und Abreisezeiten können individuell mit dem Eigentümer vereinbart werden. Erscheint der Mieter am Anreisetag nicht, gilt der Vertrag nach Ablauf von 48 Stunden ohne Mitteilung an den Vermieter als beendet. Der Eigentümer oder sein Vertreter kann dann frei über das Objekt verfügen. Eine (anteilige) Rückerstattung des Mietpreises wegen vorzeitiger Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Eigentümer. Haustiere und Rauchen sind in der Wohnung nicht erlaubt.

 

3. Zahlung

Der Mietvertrag kommt mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto des Vermieters zustande. Die Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach geleisteter Anzahlung ist der Restbetrag 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen kann der Eigentümer vom Vertrag zurücktreten. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Weitervermietung. Bei Verwendung von Paypal oder Stripe wird der volle Buchungsbetrag vom Zahlungsanbieter berechnet.

Die Energiekosten für das Aufladen aus dem E-Auto werden nach Verbrauch abgerechnet. Den Preis pro kWh finden Sie bei der Wohnung

4. Rücktritt / Stornierung

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Widerruf muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie uns zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:

100 % Rückerstattung bei Stornierung bis 60 Tage vor Anreise.
50 % Rückerstattung bei Stornierung bis 30 Tage vor Anreise.
Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn wird der volle Reisepreis fällig. Maßgeblich ist jeweils der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung. Bereits gezahlte Beträge werden in Rechnung gestellt.

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Treten während der Mietzeit Schäden an der Ferienwohnung und/oder deren Inventar auf, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich zu melden.

Am Abreisetag sind persönliche Gegenstände vom Mieter zu entfernen, Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und gespült in den Küchenschränken aufzubewahren.

6. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm geschlossenen Vertrages notwendige Daten zu seiner Person gespeichert, verändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

7 Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Gewitter wird nicht gehaftet. Ebenso wird keine Haftung übernommen bei unvorhersehbaren oder unabwendbaren Umständen wie behördlichen Anordnungen, plötzlichen Baustellen oder für Störungen durch natürliche und örtliche Gegebenheiten. Der Vermieter ist jedoch gerne bei der Behebung der Probleme behilflich (soweit dies möglich ist). Eine Haftung des Vermieters für die Nutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Brand. Für mutwillige Zerstörung oder Beschädigung haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Website oder im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht garantiert werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern diese gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Gewollten der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Vermieters.

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